Allgemeine Geschäftsbedingungen der RiskCont GmbH

I.   Geltungsumfang und Allgemeines

1. Nachstehend allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil eines jeden Vertrages, durch den die RiskCont GmbH einen Beratungsauftrag oder Auftrag im Sinne der Betätigungsfelder nach den Ausführungen des Unternehmenskonzeptes an einen Dritten übernimmt.
 
2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die mit den AGB`s der RiskCont GmbH im Widerspruch stehen, sind für die RiskCont GmbH unverbindlich, auch wenn die RiskCont GmbH nicht ausdrücklich den Geschäftsbedingungen widersprochen hat.
 
3. Die RiskCont GmbH und der Auftraggeber wahren Verschwiegenheit gegenüber Dritten über Art, Inhalt und Ergebnisse und weitere Dinge, die im Laufe der Durchführung des Auftrages als vertraulich bekanntgegeben wurden.
 
4. Die RiskCont GmbH ist berechtigt, die Arbeiten für den oder die Aufträge zu unterbrechen oder ganz einzustellen, wenn
  • a) der Auftraggeber das vereinbarte Honorar trotz Fälligkeit teilweise oder ganz nicht zahlt
  • b) der Auftraggeber wesentliche von ihm übernommene oder ihm obliegende Pflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt.
In diesen Fällen erstattet der Auftraggeber die der RiskCont GmbH aus der Unterbrechung oder Einstellung der Arbeiten entstandenen Aufwendungen und Schäden. Die Rechte an den erstellten Unterlagen und zusammengetragenen Informationen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars (lt. Rechnung) Eigentum der RiskCont GmbH.
 
5. Die RiskCont GmbH ist berechtigt, sich zur Durchführung eines Auftrages nach Abstimmung mit dem Auftraggeber ganz oder teilweise fach- und sachkundiger Dritter zu bedienen.
 
6. Die Vertragsrechte des Auftraggebers sind ohne Zustimmung der RiskCont GmbH weder übertragbar noch abtretbar.

II. Vertragsleistungen, Aufklärungspflichten

1. Gegenstand des Vertrages ist die in der Auftragsbestätigung und/oder im zugrunde liegenden Auftrag oder Angebot beschriebene Leistung.
 
2. Die RiskCont GmbH berücksichtigt bei den übernommenen Beratungsleistungen oder sonst. Auftrag die bei Vertragsabschluß geltenden und anerkannten Regeln der Technik sowie den Stand der erprobten Verfahren aus der Wirtschaftspraxis nach bestem Wissen und Gewissen.
 
3. Die RiskCont GmbH ist berechtigt, die bei der Ausführung des Auftrages, die vom Auftraggeber oder dessen Kunden erhaltene Informationen, insbesondere Zahlenangaben und übergebene Unterlagen als richtig und vollständig zugrunde zu legen. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ausgehändigten Unterlagen sowie der Informationen bezieht sich auf offenkundige Fehler und Plausibilität.
 
4. Voraussetzung für die Einhaltung der vereinbarten Termine ist, dass der Auftraggeber oder dessen Kunde alle Verpflichtungen, die ihm zum Einhalten des Termins obliegen, rechtzeitig erfüllt.

III. Auftragserweiterung, Vergütung, Zahlung

1. Die Vergütungen der Leistungen oder Teilleistungen der RiskCont GmbH wird nach erbrachter Leistung/Erfüllung des Auftrages oder gemäß vereinbarter Zahlung in Rechnung gestellt und ist unverzüglich, spätestens innerhalb 10 Werktage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
 
2. Wird die Leistung der RiskCont GmbH durch nachträgliche Forderungen des Auftraggebers oder Umstände, die bei Vertragsabschluss nicht durch die RiskCont GmbH vorausgesehen werden konnten, erschwert oder erweitert, so kann die RiskCont GmbH eine angemessene Erhöhung des vereinbarten Honorars beanspruchen.
 
3. Das Zurückhalten von Zahlungen oder die Aufrechnung mit von der RiskCont GmbH nicht genannten Gegenansprüchen ist nicht gestattet.
 
IV. Gewährleistung

1. Ist die Vertragsleistung der RiskCont GmbH von einem von ihr zu vertretenden Mangel behaftet, so beschränken sich die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers zunächst auf das Recht der Nachbesserung. Die sonstigen Gewährleistungsansprüche leben erst bei Fehlschlagen der Nachbesserung auf.
 
2. Die RiskCont GmbH leistet Gewähr für die Dauer von drei Monaten vom Tage der Übersendung oder Übergabe des Leistungsgegenstandes an den Auftraggeber. Beanstandungen hat der Auftraggeber unverzüglich in schriftlicher Form der RiskCont GmbH mitzuteilen.
 
V. Haftung

1. Die RiskCont GmbH haftet für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Sie haftet nicht für Schäden, die bei der Durchführung von Maßnahmen zur Risikoverbesserung oder zur Schadenverhütung durch Dritte beim Vertragspartner entstehen.
 
2. Für Schäden Dritter, die diesen dadurch erwachsen, dass ihnen der Auftraggeber die Leistungen der RiskCont GmbH zur eigenen Verwendung zugänglich macht, haftet die RiskCont GmbH nicht.
 
3. Die Schadenersatzansprüche des Auftraggebers verjähren in einem Jahr von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, soweit sie nicht Kraft Gesetzes vorher verjähren.
 
 
VI. Urheberschutz

1. Die Urheberrechte der erbrachten Leistungen der RiskCont GmbH verbleiben bei der RiskCont GmbH.
 
2. Eine Veröffentlichung der Ausarbeitungen der RiskCont GmbH darf nur mit deren schriftlicher Einwilligung und unter Quellenangabe erfolgen.
 
VII. Sonstiges

1. Es gilt deutsches Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lehrte/Niedersachsen.